1. Geltungsbereich
    Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht besondere Bedingungen mit dem Kunden vereinbart wurden. In diesem Fall gelten die nachfolgenden Bedingungen ergänzend. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und in Textform vereinbart sind.Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen von klip-asca GmbH mit Unternehmern (Kunde). Unternehmer (Kunde) im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit klip-asca GmbH in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  2. Änderung der AGB
    Für die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden gelten die Geschäftsbedingungen von klip-asca GmbH in ihrer jeweils aktuellen Fassung. klip-asca GmbH wird den Kunden über neue Fassungen ihrer Geschäftsbedingungen unverzüglich informieren.
  3. Angebote und Vertragsschluss
    Sämtliche Angebote von klip-asca GmbH sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung in Textform getroffen wurde. Verträge zwischen klip-asca GmbH und dem Kunden kommen durch Bestellung des Kunden auf der Grundlage von Angeboten von klip-asca GmbH und eine sich daran anschließende Annahmeerklärung in Textform oder durch Auftragsbestätigung in Textform seitens klip-asca GmbH zustande. Alle Produktbeschreibungen wie z. B. Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsangaben wurden gewissenhaft vorgenommen. Etwaige Fehler oder Änderungen können trotzdem nicht völlig ausgeschlossen werden. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Produktbeschreibungen haftet klip-asca GmbH nur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  4. Liefer- und Leistungszeit
    Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn klip-asca GmbH sie ausdrücklich in Textform als verbindlich gekennzeichnet hat. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.Bei einer von klip-asca GmbH nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten ist klip-asca GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird klip-asca GmbH den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und seine bereits erbrachten Gegenleistungen unverzüglich erstatten.Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen, Streik und Aussperrung, Mangel an Material, behördliche Eingriffe (auch wenn sie bei Lieferanten von klip-asca GmbH eintreten) verlängert sich, wenn klip-asca GmbH an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert wird, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich hierüber benachrichtigt.
    Bei einer Leistungsverhinderung im Sinne des vorstehenden Absatzes von mehr als einem Monat nach Vertragsschluss ist jede Partei berechtigt, bezüglich der in Verzug befindlichen Lieferung und Leistungen vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung eines Liefertermins aus anderen als den im vorstehenden Absatz genannten Gründen besteht ein Rücktrittsrecht nur für den Kunden. Das Rücktrittsrecht des Kunden setzt voraus, dass er klip-asca GmbH in Textform eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
    An Lieferfristen und Termine ist klip-asca GmbH nur gebunden, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten erbringt. Lieferfristen und Termine verlängern sich um die Zeit der Störung, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten schuldhaft nicht erfüllt, es sei denn, dies hat keinen Einfluss auf die Störung.
    klip-asca ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.
  5. Gefahrübergang
    Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Kunden auf diesen über. Im Fall des Versendungskaufs geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über bzw. dann, wenn die Ware zwecks Versendung das Lager verlassen hat.Verzögert sich der Versand ohne Verschulden von klip-asca GmbH oder wird er ohne Verschulden von klip-asca GmbH unmöglich, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch klip-asca GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrübergang.Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist klip-asca GmbH berechtigt, nach Ablauf einer von ihr zu setzenden Nachfrist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen.
  6. Untersuchungs- und Rügepflichten
    Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Lieferung, soweit dieses nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, klip-asca GmbH unverzüglich zur Anzeige zu bringen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
  7. Leistungsumfang
    Der Umfang der vertraglichen Leistungen im Einzelnen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung in Textform.
  8. Nutzungsrechte bei Software
    Eine von klip-asca GmbH gelieferte Standardsoftware ist urheberrechtlich geschützt. Rechtsinhaber ist der Softwarehersteller. Es gelten die Lizenzbedingungen des Softwareherstellers. Die Lieferung der Standardsoftware erfolgt in elektronischer Form auf handelsüblichen Datenträgern, als Anhang einer E-Mail oder mittels eines Links zum Download der Software. Urheberrechtsvermerke, Seriennummern und sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt werden. Ausschließlicher Vertragsgegenstand ist der Verkauf der aktuellen Version der Standardsoftware. Folgeversionen sind nicht Vertragsgegenstand.
  9. Mitwirkungspflichten des Kunden
    Der Erfolg der Tätigkeit von klip-asca GmbH hängt auch davon ab, ob und in welchem Umfang der Kunde klip-asca GmbH bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten unterstützt. Insbesondere soll ein reibungsloser Ablauf der Vertragsdurchführung gewährleistet sein. Soweit im Einzelfall erforderlich, wird der Kunde
    – klip-asca GmbH bei der Vertragsdurchführung in zumutbarem Maße unterstützen,
    – prüfen, ob die Waren und Dienstleistungen von klip-asca GmbH kompatibel zur Hard- oder Software des Kunden sind,
    – klip-asca GmbH alle Informationen, Vorlagen, Unterlagen oder Daten unentgeltlich übergeben, die für die Vertragsdurchführung benötigt werden,
    – klip-asca GmbH ungehinderten Zutritt zu Geräten und Anlagen gewähren,
    – für die Vertragsdurchführung erforderliche Termine oder Besprechungen mit klip-asca GmbH abstimmen und vorbereiten,
    – eine aktuelle und angemessene Datensicherung vornehmen und regelmäßig überprüfen, so dass eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten gewährleistet ist. Insbesondere bei Neueinrichtungen und vor Beginn von Wartungs- und Reparaturarbeiten hat der Kunde in seinem Interesse eine Datensicherung durchzuführen.
    – angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen treffen, um eine Beeinträchtigung von Daten durch Computerviren oder ähnliche Phänomene, die eine Unbrauchbarmachung von Daten herbeiführen, zu verhindern.
  10. Preise und Zahlungsbedingungen
    Soweit nicht anders angegeben, hält klip-asca GmbH sich an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 10 Tage ab Datum des Angebots gebunden. Soweit mit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Leistungen nach Zeitaufwand gemäß der vereinbarten Stundensätze von klip-asca GmbH erbracht und berechnet.Ohne abweichende Vereinbarung ist die Zahlung aller Rechnungsbeträge sofort nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln im Hinblick auf die Folgen des Zahlungsverzugs.Sämtliche Preise verstehen sich ab Firmensitz von klip-asca GmbH, ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. klip-asca GmbH ist zur Aufstellung und / oder Inbetriebnahme des Kaufgegenstandes nur dann verpflichtet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, klip-asca GmbH den ungehinderten Zugang zum Ort der Aufstellung / Inbetriebnahme zu ermöglichen und diesen auf eigene Kosten rechtzeitig entsprechend vorzubereiten (Stromanschluss, Verkabelung, Internetzugang etc.).Versendet klip-asca GmbH auf Wunsch des Kunden Ware, so werden Liefer- und Transportkosten gesondert berechnet.
    Sämtliche Angebote und Preisangaben verstehen sich stets zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  11. Beauftragung Dritter
    klip-asca GmbH darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auch durch geeignete Dritte ausüben lassen, ohne dass klip-asca GmbH hierdurch aus ihrer Verantwortung entlassen würde. Unter diesen Voraussetzungen stimmt der Kunde einer solchen Vertragsübernahme schon jetzt zu.
  12. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Rechtsgeschäft Eigentum der klip-asca GmbH.Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderungen gegen den Erwerber in Höhe des klip-asca GmbH zustehenden Kaufpreisanspruchs an klip-asca GmbH ab und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von klip-asca GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch wird klip-asca GmbH die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, ist klip-asca GmbH berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf klip-asca GmbH zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
  13. Annahmeverzug
    Bei einem Reparaturauftrag hat der Kunde das Reparaturgut zum vorgesehenen Termin abzuholen. Erfolgt die Abholung trotz Aufforderung mit angemessener Frist nicht, geht das Reparaturgut in das Eigentum von klip-asca GmbH über. Der Kunde hat klip-asca GmbH den durch die Nichtabholung entstehenden Schaden zu ersetzen.
  14. Gewährleistung / Mängelhaftung
    Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB bestehenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von klip-asca GmbH entweder durch Mangelbeseitigung oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Im Fall der Mangelbeseitigung werden die erforderlichen Aufwendungen des Kunden nur insoweit ersetzt, als diese nicht dadurch erhöht worden sind, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht worden ist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Kunden beträgt beim Verkauf neuer Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang; beim Verkauf gebrauchter Sachen ist eine Haftung für Sachmängel ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferantenregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt hiervon unberührt.Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungsansprüchen erfolgt – sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Kunden zurückzuführen sind – vorbehaltlich einer Nachbelastung der klip-asca GmbH dadurch entstandenen Aufwendungen.
    Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Nicht von der Gewährleistung umfasst sind daher Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung sowie Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat; es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ur­sächlich für den gerügten Mangel sind. Mängelansprüche bestehen auch nicht bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Haftungsansprüche.
  15. Abwicklung von Fremdgarantien
    Soweit der Hersteller auf das verkaufte Produkt eine Garantie gewährt, ist dies ein freiwilliges Leistungsversprechen des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch klip-asca GmbH dar. Im Garantiefall ist der Kunde verpflichtet, auf seine Kosten die Ansprüche aus der Garantie gegenüber dem Hersteller geltend zu machen, wobei sich die Einzelheiten ausschließlich aus dessen Garantiebedingungen ergeben.klip-asca GmbH bietet dem Kunden jedoch an, in seinem Auftrag die Garantieabwicklung mit dem Hersteller durchzuführen. Hierzu bedarf es jeweils eines gesonderten Auftrags des Kunden.
  16. Verwendung der Produkte
    Die Produkte sind für die übliche kommerzielle Verwendung gemäß den Betriebsanweisungen und nicht für eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken, militärischen Einrichtungen oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltener Funktion oder zur Herstellung von Waffen vorgesehen. Für eine Verwendung in diesen Bereichen wird keine Haftung übernommen.
  17. Haftung
    klip-asca GmbH haftet gegenüber dem Kunden für Schäden, die klip-asca GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter, sonstige Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.Bei leichter Fahrlässigkeit haftet klip-asca GmbH nur, wenn Pflichten verletzt werden, die für die Erfüllung und Erreichung des Vertragszweckes wesentlich sind (Kardinalpflichten). Soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. klip-asca GmbH haftet insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
    Sofern die vertragliche Haftung von klip-asca GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
    Der Kunde trägt selbst die Verantwortung dafür, dass eine aktuelle Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten gewährleistet ist. Bei Verlust von Daten haftet klip-asca GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.
  18. Datenschutz und Geheimhaltung
    Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und auch über das Vertragsverhältnis hinaus geheim zu halten. Die Parteien sorgen dafür, dass alle Personen, die von ihnen mit der Erfüllung dieser Vereinbarung betraut sind, diese Geheimhaltungsbestimmung beachten.Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, sofern die Informationen
    – zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dem anderen Vertragspartner oder öffentlich bekannt waren,
    – nach Bekanntgabe an den anderen Vertragspartner bekannt werden und dies nicht unmittelbar oder mittelbar auf einem Verhalten des anderen Vertragspartners beruht,
    – aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung zu offenbaren sind,
    – dem andere Vertragspartner von Dritten ohne Auferlegung einer Geheimhaltungspflicht zugänglich gemacht werden,
    – Dritten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung (z.B. Unterauftragnehmer) zugänglich gemacht werden müssen und diese Dritten zur Geheimhaltung verpflichtet wurden.klip-asca GmbH verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). klip-asca GmbH stellt sicher, dass alle von ihr beauftragten Personen entsprechend § 5 BDSG belehrt und zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden.
  19. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
    Eine Aufrechnung sowie Zurückbehaltungsrechte gegenüber Forderungen von klip-asca GmbH sind nur zulässig, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.
  20. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Kaiserslautern.
  21. Rechtswahl
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 10.11.2016

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